Im Allgemeinen gibt es zwei grundlegende Vorgehen beim Kauf und Verkauf eines Unternehmens:
- Asset Deal: Erwerb der Vermögenswerte des Unternehmens
- Share Deal: Erwerb der Anteile der Betriebsgesellschaft
Im übertragenen Sinne kannst du also entweder alle oder ausgewählte Regale leer kaufen und zum Schluss die Kasse auch noch mit einpacken (Asset Deal) oder du erwirbst in einem Rutsch den gesamten Laden, inklusive dem gesamten Inventar und Kasse (Share Deal).
In einigen Fällen sind kommerzielle und steuerliche Erwägungen für die Struktur von vornherein ausschlaggebend. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Zielunternehmen über kritische Lizenzen verfügt, die bei einem Asset Deal nicht an den Käufer übertragen werden können. Dann muss es zum Share Deal kommen. Ein Share Deal ist beispielsweise auch vorzuziehen, wenn das Zielunternehmen erhebliche steuerliche Verluste hat, die vom Käufer genutzt werden können.
In anderen Fällen fließt die relative Präferenz des Käufers und/oder Verkäufers in die Verhandlungen ein und führt zum einen oder dem anderen Deal. Im Folgenden führen wir einige der wichtigsten Faktoren auf, die jeder potentielle Käufer und Verkäufer eines Unternehmens für die Entscheidung in Betracht ziehen sollte – Share Deal oder Asset Deal?
Flexibilität
Beim Share Deal hat der Käufer nur sehr begrenzte Flexibilität darüber, welche Vermögenswerte des Zielunternehmens er erwirbt. Er erwirbt schließlich die Aktien der Firma und damit indirekt das Eigentum aller Vermögenswerte.
Beim Asset Deal hat der Käufer größere Flexibilität darüber, welche Vermögenswerte er erwerben möchte. Meist wird ein Asset Deal aus diesem Grund vom Käufer bevorzugt.
Haftung
Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Firma einschließlich aller inhärenten Verbindlichkeiten – inklusive in der Regel auch die Steuerpflicht.
Bei einem Asset Deal erbt der Käufer generell nur jene Verbindlichkeiten, die er gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags ausdrücklich übernimmt. Manche Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Umweltverpflichtungen, folgen meist den damit verbundenen Vermögenswerten ohne dass eine spezifische Übernahme im Vertrag erfolgt. Wenn der Käufer bestimmte Verbindlichkeiten des Zielunternehmens nicht übernehmen möchte, wird er grundsätzlich einen Asset Deal bevorzugen.
Steuern
Zum Thema Steuern bei Share- oder Asset Deals verweisen wir auf unseren vom Steuerberater erstellten Expertenartikel “Verkauf eines E-Commerce Business – Warum eine steuerliche Prüfung sinnvoll ist”.
Zitat aus dem Artikel zum Thema Asset Deal und Steuern:
“[Beim Asset Deal] entsteht der Gewinn auf Ebene der Kapitalgesellschaft. Dieser Gewinn fällt sowohl unter die Körperschaftsteuer als auch unter die Gewerbesteuer, welche summiert eine Steuerlast von zirka 30 % auf den Veräußerungsgewinn ergibt. Das Kapital, welches aus der Veräußerung der Marke entsteht, kann genutzt werden, um innerhalb der Kapitalgesellschaft damit zu arbeiten, Investitionen zu tätigen oder neue Geschäfte aufzubauen. Ebenso kann der Gewinn an die Privatperson ausgeschüttet werden, was allerdings zur Folge hat, dass die Ausschüttung mit mindestens 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert wird.
Im Ergebnis führt dies bei einer Thesaurierung des Veräußerungsgewinns auf Gesellschaftsebene zu einer geringeren Steuerbelastung des Gewinns von bis zu 15 %. Erst bei Ausschüttung des Gewinns ist das steuerliche Ergebnis ähnlich wie beim Verkauf des Einzelunternehmens.”
Zitat aus dem Artikel zum Thema Share Deal und Steuern:
“[Ein Share Deal] hat zur Folge, dass die Privatperson einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an der Kapitalgesellschaft hat und grundsätzlich ebenfalls in die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG einzuordnen sind.”
Den kompletten Artikel lesen Sie mit einem Klick hier: Verkauf eines E-Commerce Business – Warum eine steuerliche Prüfung sinnvoll ist.
Kapitalgewinne
Beim Share Deal führt der Verkauf in der Regel zum steuerpflichtigen Kapitalgewinn des Verkäufers. Der Verkäufer kann unter Umständen den Kapitalgewinn aus dem Verkauf mit verfügbaren Kapitalverlusten verrechnen, um die Steuerlast zu verringern. Darüber hinaus kann der Verkäufer möglicherweise die lebenslange Befreiung von Kapitalgewinnen nutzen, um den Gewinn aus dem Verkauf der Aktien ganz oder teilweise zu schützen.
Ein Asset Deal kann für die verkaufende Körperschaft zu Kapitalgewinnen führen; bei der Verteilung des Verkaufserlöses durch die verkaufende Körperschaft an ihre Aktionäre können aber auch zusätzliche Steuern anfallen. Von Verkäufern wird oft ein Share Deal bevorzugt, da es zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung führen kann als ein Asset Deal.
Besonderheit: Immobilien
Immobilien werden häufig durch Gesellschaften (statt Privatpersonen) gehalten, was die Möglichkeit eines Share Deals bei gewerblichen Immobilienverkäufen besonders interessant macht. Die Immobilie kann durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen der Immobiliengesellschaft mittelbar selbst erworben werden. Die Vermeidung der Grunderwerbsteuer sowie der steuerbegünstigte Veräußerungsgewinn zählen zu den Pluspunkten eines Immobilien-Share Deals.
Ausnahme: Insolvenz
Bei der Insolvenz kommt ein Share Deal kaum in Frage, da vorhandene Verbindlichkeiten des Zielunternehmens die vorhandenen Vermögenswerte deutlich übertreffen. Beim Asset Deal werden nur die werthaltigen Wirtschaftsgüter der insolventen Firma gekauft und der gezahlte Betrag zur Befriedigung der Gläubiger genutzt.
Das Motto lautet: Due Diligence
Als Kaufinteressent tust du dir nur selbst einen gefallen, wenn du mit Due Diligence – also der gebotenen Sorgfalt – das Zielunternehmen im Hinblick auf Chancen und Risiken, Abschreibungsvolumen, Haftungsrisiken und wirtschaftliche Stabilität ganz genau prüfst. Schenke dabei den Vertragsverhältnissen besondere Aufmerksamkeit, beispielsweise den in vielen Verträgen enthaltenen “Change-of-Control Klauseln”. Diese räumen Vertragspartnern des Unternehmens ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, wenn der Gesellschafterkreis wechselt.
Fazit: Asset Deal oder Share Deal?
Generell dürfte ein Share Deal in der Praxis häufiger anzutreffen sein als ein Asset Deal. Doch die Tatsache, dass er einfacher umzusetzen ist, sollte bei der Entscheidung für die eine oder andere Struktur nicht ausschlaggebend sein. Ein Unternehmenskauf hat sowohl für Käufer als auch Verkäufer erhebliche steuerliche Folgen – weshalb schlussendlich meist der Steuerberater das letzte Wort hat, um die Entscheidung für einen Asset- oder Share Deal zu fällen.