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Tag-Along
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Die Tag-Along-Klausel (Mitverkaufsrecht) schützt Minderheitsgesellschafter in Situationen, in denen ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile verkauft. Diese Klausel räumt Minderheitsgesellschaftern das Recht ein, ihre Anteile zu denselben Bedingungen wie der Mehrheitsgesellschafter zu verkaufen.

Vorteile der Tag-Along-Klausel:

  • Fairness und Schutz: Sie verhindert, dass Minderheitsgesellschafter nach einem Verkauf in einer schlechteren Position verbleiben.
  • Gleichberechtigter Ausstieg: Die Minderheitsgesellschafter profitieren von den gleichen Konditionen wie der Hauptverkäufer.

Die Tag-Along-Klausel ist eine gängige Regelung in Gesellschaftervereinbarungen und spielt besonders bei Share Deals eine zentrale Rolle.

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