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Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und die übrigen beschränkt (Kommanditisten) haften.
Merkmale:
- Komplementär: Führt die Geschäfte und haftet unbeschränkt.
- Kommanditist: Leistet Kapitaleinlagen und haftet nur bis zur Höhe dieser Einlage.
- Steuern: Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter.
Bedeutung im M&A-Prozess:
KGs werden häufig für Investitionsprojekte genutzt, da sie Kapital von Kommanditisten einsammeln können.
Synonyme:
KG