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PPA
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Die Purchase Price Allocation (PPA) ist ein Prozess im Rahmen eines Unternehmenskaufs, bei dem der Kaufpreis auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens aufgeteilt wird.

Schritte der PPA:

  1. Identifikation der Vermögenswerte und Schulden: Materielle (z. B. Maschinen) und immaterielle Vermögenswerte (z. B. Patente, Marken) werden einzeln bewertet.
  2. Goodwill-Ermittlung: Der verbleibende Kaufpreis, der nicht durch die identifizierten Vermögenswerte gedeckt ist, wird als Goodwill ausgewiesen

    Goodwill = Kaufpreis − Vermögenswerte + Verbindlichkeiten

Bedeutung im M&A-Prozess:

  • Transparenz: Die PPA sorgt dafür, dass der Kaufpreis korrekt den verschiedenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zugeordnet wird.
  • Bilanzierung: Nach IFRS und HGB ist die PPA verpflichtend, um die wirtschaftliche Realität der Transaktion abzubilden.
  • Langfristige Auswirkungen: Der ausgewiesene Goodwill kann langfristig abgeschrieben oder auf Wertminderung getestet werden.
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