« Zurück zum Glossar
Eine stille Gesellschaft ist eine Form der Beteiligung, bei der sich ein stiller Gesellschafter mit einer Einlage am Unternehmen beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.
Merkmale:
- Haftung: Der stille Gesellschafter haftet nicht über seine Einlage hinaus.
- Beteiligung: Er hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung.
- Gewinnbeteiligung: Er erhält Anteile am Gewinn, oft abhängig von vertraglichen Vereinbarungen.
Bedeutung im M&A-Prozess:
- Kann als Finanzierungsinstrument genutzt werden.
- Kein Einfluss des stillen Gesellschafters auf Unternehmensentscheidungen.