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Stille Gesellschaft
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Eine stille Gesellschaft ist eine Form der Beteiligung, bei der sich ein stiller Gesellschafter mit einer Einlage am Unternehmen beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

Merkmale:

  • Haftung: Der stille Gesellschafter haftet nicht über seine Einlage hinaus.
  • Beteiligung: Er hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung.
  • Gewinnbeteiligung: Er erhält Anteile am Gewinn, oft abhängig von vertraglichen Vereinbarungen.

Bedeutung im M&A-Prozess:

  • Kann als Finanzierungsinstrument genutzt werden.
  • Kein Einfluss des stillen Gesellschafters auf Unternehmensentscheidungen.
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