UPDATE: Die Richtlinien zur Übertragung ändern sich ständig. Wir haben deshalb eine Facebook-Gruppe gegründet zum Austausch zur Übertragung von Amazon Accounts. >> Zur Gruppe
Ein Amazon Seller Account kann übertragen werden. In den USA war diese Funktion schon lange möglich und jetzt auch auf den europäischen Marktplätzen.
Die Funktion in Seller Central zeigt, dass Account-Übertragungen einen gewöhnlichen Geschäftsvorfall darstellen und bestätigt noch einmal, dass das Geschäftsmodell von Dragonflip auch in Europa “gewöhnlich” ist.
Was passiert mit der Ware, die im Amazon Fulfillment Center eingelagert ist?
A: Ein remittieren der Ware ist nicht mehr notwendig. Der FBA Bestand kann durch den neuen Inhaber nach der Identifizierung weiterverkauft werden.
Was sind die Vorteile einer Übertragung?
Die gesamte Account-Historie und Bewertungen bleiben somit erhalten. Außerdem bleibt mühsam angelegter Content erhalten.
Was sind die Nachteile einer Übertragung?
Der neue Account-Inhaber haftet gesamtschuldnerisch gegenüber den Kunden des Ausscheidenden Verkäufers. A-Z-Anträge und Retouren müssen von dem neuen Inhaber übernommen werden.
Was passiert mit den Verkäufer Bewertungen?
A: Sie bleiben erhalten.
Wie lange dauert die Übertragung?
A: Laut Amazon kann die Übertragung länger als 24 Stunden dauern. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Übertragung unter normalen Umständen bereits nach ein paar Stunden angeschlossen ist, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.
Muss Amazon der Übertragung zustimmen?
A: Ja, Amazon kann den neuen Inhaber auch ablehnen, wenn diesem z.B. in der Vergangenheit ein Verkäuferkonto von Amazon schon einmal gekündigt wurde. Unter normalen Umständen ist eine Übertragung unproblematisch.
Kann ich zwei oder mehrere Konten zusammenführen?
A: Laut Amazon ist technisch keine Zusammenführung von Verkäuferkonten möglich.
Nachdem die Übertragung des Accounts wie im Video oben beantragt wurde, muss sich der neue Inhaber mit den gleichen Login-Daten einloggen und von seiner Seite aus dem Vertrag zustimmen.
Wichtig: Der Account ist nach der Übertragung zunächst gesperrt bis der neue Inhaber seine Identität bestätigt hat.
Die Überprüfung kann mehr als 24 Stunden dauern. Danach ist der Account wieder aktiv und der neue Inhaber kann ein Bankkonto für die Auszahlungen hinterlegen.
Nach Akzeptanz des Übertragungsvertrages durch Sie als Vertreter des neuen Unternehmens, gilt dieses Verkäuferkonto als erfolgreich auf die neue juristische Person übertragen.
Verkaufen bei Amazon – Übertragungsvertrag
1. Übertragung
1.1. Die Parteien vereinbaren, dass mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens der Ausscheidende Verkäufer alle seine Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Verträge auf den Beitretenden Verkäufer überträgt. Mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens sind sämtliche Bezugnahmen auf „Sie“, „Ihr“ und „Verkäufer“ in den Verträgen als Bezugnahmen auf den Beitretenden Verkäufer zu verstehen und auszulegen. Der Ausscheidende Verkäufer, der Beitretende Verkäufer und diejenigen Personen, die in deren Namen diesem Übertragungsvertrag zustimmen, sichern zu und garantieren gegenüber ASE, APE und APUK, dass sie befugt und bevollmächtigt sind, diesen Übertragungsvertrag zu schließen, auszufertigen und zu erfüllen.
1.2 Der Beitretende Verkäufer verpflichtet sich, die Verträge zu übernehmen und zu erfüllen, und erkennt ihre Bestimmungen als verbindlich an, als wäre er anstelle des Ausscheidenden Verkäufers die ursprüngliche Vertragspartei gewesen. Der Beitretende Verkäufer übernimmt und erfüllt alle Pflichten aus den Verträgen.
1.3 APE und APUK (sofern zutreffend) nehmen jeweils die Übertragung gemäß vorstehender Ziffer 1.1 an und verpflichten sich, den APE-Vertrag bzw. den APUK-Vertrag zu erfüllen und seine Bedingungen einzuhalten, als ob der Beitretende Verkäufer anstelle des Ausscheidenden Verkäufers die ursprüngliche Vertragspartei gewesen wäre, vorausgesetzt, dass der Beitretende Verkäufer zuvor alle anwendbaren behördlichen Anforderungen erfüllt hat (einschließlich insbesondere alle Pflichten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und der Überprüfung von Kunden („Know your Customer“-Pflichten)).
1.4 ASE verpflichtet sich, den BSV zu erfüllen und seine Bedingungen einzuhalten, als ob der Beitretende Verkäufer anstelle des Ausscheidenden Verkäufers die ursprüngliche Vertragspartei wäre.
1.5Unbeschadet weiterer Pflichten aus den Verträgen verpflichten sich der Ausscheidende Verkäufer und der Beitretende Verkäufer gesamtschuldnerisch, ihre Kunden ordnungsgemäß über das Datum des Inkrafttretens sowie z. B. im Falle gesamtschuldnerischer Haftung über die Verteilung von Funktionen und Aufgaben untereinander zu informieren. Ab Datum des Inkrafttretens sind diese bereitgestellten Informationen auch auf den Profilseiten des Beitretenden Verkäufers unter amazon.co.uk, amazon.de, amazon.fr, amazon.it und amazon.es verfügbar.
2. Freistellung von Pflichten
2.1 Der Ausscheidende Verkäufer und der Beitretende Verkäufer haften gesamtschuldnerisch gegenüber ASE, APE, APUK und deren verbundenen Unternehmen für alle Ansprüche, Kosten, Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen und alle damit zusammenhängenden Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Urteilssprüche, Steuerveranlagungen, Strafen, Zinsen und Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten), die sich aus Ansprüchen, Klagen, Prüfungen, Ermittlungen, Untersuchungen oder anderen von natürlichen oder juristischen Person eingeleiteten Verfahren ergeben, die auf folgende Sachverhalte zurückgehen oder damit im Zusammenhang stehen: (a) eine tatsächliche oder behauptete Verletzung der Zusicherungen, Garantien oder Pflichten des Ausscheidenden Verkäufers gemäß den Verträgen, einschließlich der Verletzung einer Richtlinie von ASE, APE bzw. APUK; (b) eine tatsächliche oder behauptete Verletzung oder missbräuchliche Verwendung von Rechten Dritter oder anwendbarem Recht durch Marken des Ausscheidenden Verkäufers, die im Zusammenhang mit den von ASE, APE bzw. APUK angebotenen Diensten bzw. deren Nutzung über die Website oder Applikation des Ausscheidenden Verkäufers verwendet werden; (c) die Nutzung der von ASE, APE bzw. APUK angebotenen Dienste durch den Ausscheidenden Verkäufer; oder (d) eine vom Ausscheidenden Verkäufer über die von APE bzw. APUK bereitgestellten Dienste vorgenommene Transaktion.
2.2 Der Ausscheidende Verkäufer stellt ASE, APE, APUK und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen von allen künftigen Pflichten aus den Verträgen frei. Ferner stellt der Ausscheidende Verkäufer ASE, APE, APUK und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen jeweils einzeln von allen Ansprüchen, Pflichten, Forderungen, Klageansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten oder Rechten jeder Art (unabhängig davon, ob diese bekannt oder unbekannt sind, erwartet oder unerwartet sind, uneingeschränkt sind oder nicht, beziffert oder unbeziffert sind), die der Ausscheidende Verkäufer am oder vor dem Datum des Inkrafttretens gegenüber ASE, APE, APUK und ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen, einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung der Verträge oder einem Geschäft, einer Vereinbarung, einem Ereignis oder einem Versäumnis aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen hat oder über die der Ausscheidende Verkäufer verfügt, frei und verzichtet hierauf. Der Ausscheidende Verkäufer stellt ASE, APE, APUK und ihre verbundenen Unternehmen jeweils einzeln von allen Verbindlichkeiten und Kosten frei, die ihnen gegebenenfalls im Zusammenhang mit den Verträgen oder diesem Übertragungsvertrag entstanden sind.
2.3 Es wird hiermit klargestellt, dass keine Bestimmung dieses Übertragungsvertrags etwaige Ansprüche oder Forderungen von ASE, APE, APUK oder ihren verbundenen Unternehmen gegenüber dem Ausscheidenden Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen berührt.
3. Zusicherungen und Garantien
Der Ausscheidende Verkäufer und der Beitretende Verkäufer sichern hiermit zu und garantieren gesamtschuldnerisch, dass
4. Sonstige Bestimmungen
4.1. Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Dieser Übertragungsvertrag und sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Übertragung des BSV bzw. des APE-Vertrags unterliegen dem Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Jegliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übertragung des BSV bzw. des APE-Vertrags gemäß diesem Übertragungsvertrag oder Ihrer Nutzung der von APE oder ASE bereitgestellten Dienste fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Bezirks Luxemburg Stadt, Luxemburg. Dieser Übertragungsvertrag und sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Übertragung des APUK-Vertrags unterliegen dem Recht von England und Wales unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Jegliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übertragung des APUK-Vertrags gemäß diesem Übertragungsvertrag oder Ihrer Nutzung der von APUK bereitgestellten Dienste fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von London, England.
4.2. Haftungsbeschränkung. Die Bestimmungen des BSV, des APE-Vertrags und des APUK-Vertrags unter der Überschrift „Haftungsbeschränkung“ gelten entsprechend für die Beschränkung der Haftung von ASE, APE bzw. APUK gemäß diesem Übertragungsvertrag.