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Holding-Gesellschaften: So sparen Sie beim Unternehmensverkauf Steuern

Inhaltsverzeichnis

Wer sein Unternehmen veräußert, hat meistens den Wunsch, den größtmöglichen Anteil des Verkaufserlöses zu behalten, anstatt einen bedeutenden Teil an das Finanzamt abführen zu müssen. Hier kommen Holding-Gesellschaften ins Spiel, die enorme steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei sogenannten Share Deals. In diesem Artikel erläutern wir, wie Sie mithilfe einer Holding Ihre Steuerlast optimieren, welche Aspekte bei einer nachträglichen Holding-Gründung zu beachten sind und welche Bedeutung die Sperrfrist hat.

Was ist eine Holding-Gesellschaft?

Eine Holding ist grundsätzlich eine Muttergesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Diese Struktur wird häufig genutzt, um Vermögen zu schützen, Unternehmensgruppen effizient zu steuern und besonders interessant: steuerliche Vorteile beim Verkauf von Unternehmen zu realisieren.

Holding-Strukturen sind in vielen großen Konzernen wie Volkswagen oder Siemens zu finden, werden aber auch von mittelständischen Unternehmen und Start-ups genutzt, um steuerliche und betriebswirtschaftliche Vorteile zu sichern. Eine Holding kann als GmbH, AG oder SE organisiert sein, wobei die GmbH als Holding-Form in Deutschland besonders verbreitet ist.

Warum eine Holding beim Unternehmensverkauf so attraktiv ist

Wenn Sie als Privatperson eine GmbH verkaufen, wird der Verkaufserlös als privates Veräußerungsgeschäft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das bedeutet, dass Sie bis zu 45 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen müssen – Das kann schnell teuer werden!

Im Vergleich bietet der Verkauf einer GmbH über eine Holding-Gesellschaft erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Gemäß §8b KStG sind 95 % des Gewinns innerhalb der Holding steuerfrei, was bedeutet, dass lediglich 5 % des Gewinns der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Dies stellt einen erheblichen Unterschied zur Besteuerung als Privatperson dar.

Sofern die Holding-Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist, kommt die Belastung mit Gewerbesteuer noch dazu.

Share Deal: Steuerreduktion durch geschickte Gestaltung

Ein Unternehmensverkauf kann auf zwei Arten erfolgen: als Asset Deal oder als Share Deal. Beim Asset Deal verkauft die GmbH ihr Betriebsvermögen bzw. einzelne Vermögensgegenstände (Assets), was zu einer direkten Steuerpflicht führt.

Der Share Deal hingegen ist aus steuerlicher Sicht meist vorteilhafter. Hierbei verkauft der Unternehmer seine Anteile an der GmbH. Wenn der Verkäufer die Anteile privat hält, muss er 60 % des Gewinns versteuern (Teileinkünfteverfahren). Hält jedoch eine Holding die Anteile, sind – wie bereits erwähnt – nur 5 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig. Das macht den Share Deal in Kombination mit einer Holding besonders attraktiv.

Ein weiterer Vorteil des Share Deals liegt in der Vermeidung der Grunderwerbsteuer, die beim Asset Deal für den Verkauf von Immobilien fällig werden kann. Wird das Unternehmen über einen Share Deal verkauft, bleibt das Immobilienvermögen in der Gesellschaft, sodass keine Grunderwerbsteuer anfällt – ein weiterer relevanter Steuervorteil.

Die nachträgliche Holding-Gründung: Vorsicht, Sperrfrist!

Nicht jeder Unternehmer hat von Anfang an eine Holding-Struktur. Wer kurz vor einem Verkauf steht und schnell noch eine Holding zwischenschalten will, muss allerdings eine wichtige Hürde beachten: die sogenannte Sperrfrist.

Das Problem: Wenn eine natürliche Person ihre Geschäftsanteile in eine Holding einbringt und diese Anteile dann innerhalb von sieben Jahren verkauft, entfällt der Steuervorteil voll oder anteilig (je nach dem, wie viel Zeit zwischen der Einbringung in die Holding und dem Verkauf liegt).

Der Verkauf wird dann so behandelt, als hätte der ursprüngliche Unternehmer direkt verkauft – und es greift die höhere Besteuerung. Deshalb ist es wichtig, eine Holding-Struktur frühzeitig zu planen und nicht erst kurz vor dem Verkauf zu gründen. Um Gewinne steuerlich günstig innerhalb der Unternehmensstruktur zu reinvestieren, gibt es darüber hinaus noch einige Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Gründung der Holding mit mehreren Beteiligten oder die Nutzung einer sogenannten Cash-GmbH.

Weitere Vorteile einer Holding-Struktur

Neben der Steueroptimierung beim Unternehmensverkauf bietet eine Holding-Gesellschaft weitere Vorteile:

Nachfolgeplanung: Eine Holding erleichtert die Unternehmensnachfolge, da Geschäftsanteile einfacher übertragbar sind und steuerlich optimierte Strukturen geschaffen werden können.

Vermögensschutz: Gewinne können innerhalb der Holding steuerlich optimiert reinvestiert werden, statt sofort ausgeschüttet zu werden.

Flexibilität bei Reinvestitionen: Gewinne aus Unternehmensverkäufen können in neue Geschäftsfelder, Immobilien oder Beteiligungen investiert werden, ohne sofortiger Besteuerung zu unterliegen.

Fazit: Planung zahlt sich aus

Eine Holding-Gesellschaft kann Ihnen erhebliche Steuervorteile bringen, insbesondere beim Verkauf Ihres Unternehmens per Share Deal. Allerdings sollte die Holding nicht zu kurzfristig gegründet werden, um Probleme mit der Sperrfrist zu vermeiden. Wer frühzeitig plant und sich steuerlich beraten lässt, kann sich so einen erheblichen finanziellen Vorteil sichern.

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Holding-Struktur aufzubauen oder Ihr Unternehmen zu verkaufen, sprechen Sie mit einem Steuerberater. Die richtige Strategie kann Ihnen viel Geld sparen.

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FAQ

Kann ich eine Holding auch für kleinere Unternehmen nutzen?
Ja, Holdings lohnen sich nicht nur für Konzerne. Schon ab einem erwarteten Verkaufserlös von etwa 200.000-300.000€ können die Steuervorteile die Gründungskosten einer Holding (ca. 2.000-5.000€) deutlich übersteigen. Bei einem Verkaufserlös von 1 Million Euro sparen Sie durch eine Holding etwa 200.000-300.000€ Steuern – das rechtfertigt den Aufwand definitiv.
Was kostet die Gründung und Verwaltung einer Holding?
Die Gründung einer Holding-GmbH kostet etwa 2.000-5.000€ (Notar, Handelsregister, Beratung). Jährliche Kosten: 1.500-3.000€ für Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung. Bei größeren Holdings kommen noch Wirtschaftsprüfer-Kosten dazu. Diese Kosten sind jedoch minimal im Vergleich zu den möglichen Steuerersparnissen beim Verkauf.
Funktioniert die Holding-Struktur auch bei Asset Deals?
Nein, die 95%-Steuerbefreiung gilt nur bei Share Deals – also dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Bei Asset Deals (Verkauf von Vermögensgegenständen) entstehen normale Unternehmensgewinne, die voll versteuert werden müssen. Deshalb sollten Sie schon bei der Verkaufsplanung auf Share Deal-Strukturen setzen.
Kann ich bestehende GmbH-Anteile steuerneutral in eine Holding einbringen?
Ja, das geht über einen Anteilstausch unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral. Die Holding muss mindestens 50% der Anteile erhalten und bestimmte Mindesthaltefristen einhalten. Alternativ können Sie Ihre Anteile auch verkaufen und sofort in eine neue Holding reinvestieren – hier sollten Sie sich unbedingt steuerlich beraten lassen.
Was passiert mit der Gewerbesteuer bei Holdings?
Holdings unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer, können aber von der erweiterten Kürzung profitieren. Das bedeutet: Beteiligungserträge und -veräußerungsgewinne werden bei der Gewerbesteuer teilweise oder ganz herausgerechnet. Die genaue Berechnung hängt von der Beteiligungshöhe und anderen Faktoren ab.
Kann ich mehrere Unternehmen unter einer Holding bündeln?
Ja, das ist sogar ein großer Vorteil. Eine Holding kann Anteile an mehreren Tochtergesellschaften halten. Verluste einer Tochter können mit Gewinnen einer anderen verrechnet werden (Organschaft). Beim Verkauf einzelner Beteiligungen bleiben die Erlöse steuerbegünstigt in der Holding und können reinvestiert werden.
Was muss ich bei einer Holding im Ausland beachten?
EU-Holdings (z.B. in den Niederlanden oder Luxemburg) können zusätzliche Vorteile bieten, sind aber komplexer und teurer. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung kann Vorteile zunichte machen. Für die meisten deutschen Mittelständler ist eine deutsche Holding ausreichend und deutlich weniger bürokratisch.

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