Wer sein Unternehmen veräußert, hat meistens den Wunsch, den größtmöglichen Anteil des Verkaufserlöses zu behalten, anstatt einen bedeutenden Teil an das Finanzamt abführen zu müssen. Hier kommen Holding-Gesellschaften ins Spiel, die enorme steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei sogenannten Share Deals. In diesem Artikel erläutern wir, wie Sie mithilfe einer Holding Ihre Steuerlast optimieren, welche Aspekte bei einer nachträglichen Holding-Gründung zu beachten sind und welche Bedeutung die Sperrfrist hat.
Was ist eine Holding-Gesellschaft?
Eine Holding ist grundsätzlich eine Muttergesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Diese Struktur wird häufig genutzt, um Vermögen zu schützen, Unternehmensgruppen effizient zu steuern und besonders interessant: steuerliche Vorteile beim Verkauf von Unternehmen zu realisieren.
Holding-Strukturen sind in vielen großen Konzernen wie Volkswagen oder Siemens zu finden, werden aber auch von mittelständischen Unternehmen und Start-ups genutzt, um steuerliche und betriebswirtschaftliche Vorteile zu sichern. Eine Holding kann als GmbH, AG oder SE organisiert sein, wobei die GmbH als Holding-Form in Deutschland besonders verbreitet ist.
Warum eine Holding beim Unternehmensverkauf so attraktiv ist
Wenn Sie als Privatperson eine GmbH verkaufen, wird der Verkaufserlös als privates Veräußerungsgeschäft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das bedeutet, dass Sie bis zu 45 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen müssen – Das kann schnell teuer werden!
Im Vergleich bietet der Verkauf einer GmbH über eine Holding-Gesellschaft erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Gemäß §8b KStG sind 95 % des Gewinns innerhalb der Holding steuerfrei, was bedeutet, dass lediglich 5 % des Gewinns der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Dies stellt einen erheblichen Unterschied zur Besteuerung als Privatperson dar.
Sofern die Holding-Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist, kommt die Belastung mit Gewerbesteuer noch dazu.
Share Deal: Steuerreduktion durch geschickte Gestaltung
Ein Unternehmensverkauf kann auf zwei Arten erfolgen: als Asset Deal oder als Share Deal. Beim Asset Deal verkauft die GmbH ihr Betriebsvermögen bzw. einzelne Vermögensgegenstände (Assets), was zu einer direkten Steuerpflicht führt.
Der Share Deal hingegen ist aus steuerlicher Sicht meist vorteilhafter. Hierbei verkauft der Unternehmer seine Anteile an der GmbH. Wenn der Verkäufer die Anteile privat hält, muss er 60 % des Gewinns versteuern (Teileinkünfteverfahren). Hält jedoch eine Holding die Anteile, sind – wie bereits erwähnt – nur 5 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig. Das macht den Share Deal in Kombination mit einer Holding besonders attraktiv.
Ein weiterer Vorteil des Share Deals liegt in der Vermeidung der Grunderwerbsteuer, die beim Asset Deal für den Verkauf von Immobilien fällig werden kann. Wird das Unternehmen über einen Share Deal verkauft, bleibt das Immobilienvermögen in der Gesellschaft, sodass keine Grunderwerbsteuer anfällt – ein weiterer relevanter Steuervorteil.
Die nachträgliche Holding-Gründung: Vorsicht, Sperrfrist!
Nicht jeder Unternehmer hat von Anfang an eine Holding-Struktur. Wer kurz vor einem Verkauf steht und schnell noch eine Holding zwischenschalten will, muss allerdings eine wichtige Hürde beachten: die sogenannte Sperrfrist.
Das Problem: Wenn eine natürliche Person ihre Geschäftsanteile in eine Holding einbringt und diese Anteile dann innerhalb von sieben Jahren verkauft, entfällt der Steuervorteil voll oder anteilig (je nach dem, wie viel Zeit zwischen der Einbringung in die Holding und dem Verkauf liegt).
Der Verkauf wird dann so behandelt, als hätte der ursprüngliche Unternehmer direkt verkauft – und es greift die höhere Besteuerung. Deshalb ist es wichtig, eine Holding-Struktur frühzeitig zu planen und nicht erst kurz vor dem Verkauf zu gründen. Um Gewinne steuerlich günstig innerhalb der Unternehmensstruktur zu reinvestieren, gibt es darüber hinaus noch einige Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Gründung der Holding mit mehreren Beteiligten oder die Nutzung einer sogenannten Cash-GmbH.
Weitere Vorteile einer Holding-Struktur
Neben der Steueroptimierung beim Unternehmensverkauf bietet eine Holding-Gesellschaft weitere Vorteile:
Nachfolgeplanung: Eine Holding erleichtert die Unternehmensnachfolge, da Geschäftsanteile einfacher übertragbar sind und steuerlich optimierte Strukturen geschaffen werden können.
Vermögensschutz: Gewinne können innerhalb der Holding steuerlich optimiert reinvestiert werden, statt sofort ausgeschüttet zu werden.
Flexibilität bei Reinvestitionen: Gewinne aus Unternehmensverkäufen können in neue Geschäftsfelder, Immobilien oder Beteiligungen investiert werden, ohne sofortiger Besteuerung zu unterliegen.
Fazit: Planung zahlt sich aus
Eine Holding-Gesellschaft kann Ihnen erhebliche Steuervorteile bringen, insbesondere beim Verkauf Ihres Unternehmens per Share Deal. Allerdings sollte die Holding nicht zu kurzfristig gegründet werden, um Probleme mit der Sperrfrist zu vermeiden. Wer frühzeitig plant und sich steuerlich beraten lässt, kann sich so einen erheblichen finanziellen Vorteil sichern.
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Holding-Struktur aufzubauen oder Ihr Unternehmen zu verkaufen, sprechen Sie mit einem Steuerberater. Die richtige Strategie kann Ihnen viel Geld sparen.
Als potentieller Käufer eines E-Commerce Unternehmens können Sie hier ganz einfach mit uns Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie ein Unternehmen verkaufen möchten, können Sie sich hier über den Verkaufsprozess informieren und den Wert Ihres Unternehmens mit unserem Firmenwert Kalkulator berechnen.
Häufig gestellte Fragen zum Verkaufsprozess von E-Commerce-Unternehmen
Wie lange dauert der Verkaufsprozess im Durchschnitt?
- Die Dauer des Verkaufsprozesses vom Kickoff bis zum Signing kann variieren, liegt aber im Durchschnitt zwischen 6 und 8 Monaten und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Unternehmens und den Marktbedingungen ab.
Wie wird der Wert meines E-Commerce-Unternehmens ermittelt?
- Die Bewertung basiert auf einer Reihe von Faktoren, einschließlich der finanziellen Leistungsfähigkeit, der Marktposition, des Kundenstamms, des Wachstumspotenzials und der allgemeinen Wirtschaftslage.
Was kann ich tun, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen?
- Gute Vorbereitung ist entscheidend. Stellen Sie sicher, dass alle Finanzunterlagen aktuell und korrekt sind und dass alle wichtigen Unternehmensinformationen leicht zugänglich sind.
Wie finden Sie potenzielle Käufer für mein Unternehmen?
- Wir nutzen eine Kombination aus unserem umfangreichen Netzwerk, gezielter Marktrecherche und unseren bestehenden Kontakten zu qualifizierten Investoren und strategischen Käufern.
Wie wird die Vertraulichkeit des Verkaufsprozesses gewährleistet?
- Wir stellen sicher, dass alle potenziellen Käufer Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnen, bevor sie Zugang zu detaillierten Informationen erhalten. Darüber hinaus werden Informationen schrittweise und nur bei Bedarf freigegeben.
Kann ich Unterstützung bei der Due Diligence erhalten?
- Ja, unser Team steht Ihnen während der gesamten Due-Diligence-Phase zur Verfügung, um alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und Fragen des Käufers zu beantworten.