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Markenübertragung nach dem Exit – Rolf Clausen

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Markenübertragung nach dem Exit

 

Es geht um die Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner FBA-Brand oder E-Commerce Unternehmen. Rolf Claesen, Patentanwalt seit 2007, erklärt uns, worauf man achten Soll. Ralf beschäftigt sich seit ein paar Jahren im Bereich E-Commerce und Amazon. Zudem betreibt er ein Podcast und einen Youtube Kanal.

Was ist ein Schutzrecht wert?

Wenn man ein Unternehmen oder die Marke verkauft, kommt ja oft die Frage auf, was die eigene Marke oder die Patente wert sind. Aus Käufersicht trifft der Kostenansatz zu, das heißt der Käufer berechnet den Wert nach Kosten der Marke. Ein anderer Ansatz ist marktwertorientierte Berechnung des Werts. Man berechnet hier den Wert nach Marktanteilen und ähnlichem. Das ist natürlich vorteilhafter für den Inhaber, ist aber meist auch sehr hoch und führt nicht immer zum Ziel.

Zudem gibt es die Cashflow-basierte Analyse. Hier werden nach Standards wie „IDW5“ bewertet. Letztendlich wird der Preis durch die Verhandlung mit dem Käufer und Verkäufer bestimmt.

Wir bei Dragonflip bieten die Bewertung nach dem IDW S1 Verfahren an, das ist eine umfassendere Bewertung des Unternehmens inklusive der Bewertung des Markenwerts.

Wenn man seine Marke verkauft gibt es ja 2 Möglichkeiten: man verkauft die Firme oder die Marke/Patente. Kann man dann den Markenwert in der Bilanz aktivieren?

Genau. Selbstkreierte Schutzrechte, wie z.B. eigene Erfindungen, die man zum Patent angemeldet hat, kann man nicht bilanzieren. Aber alle käuflich erworbenen Schutzrechte kann man zum Kaufpreis aktivieren. Das heißt, wenn man eine Marke anmeldet, kann man sie grundsätzlich erstmal nicht aktivieren aber der Käufer kann das in der Bilanz aktivieren.

Wenn man eine ganze Firma gekauft hat, was muss man da als Käufer berücksichtigen?

Mit manchen Schutzrechten sind auch manche Pflichten verknüpft. Es kann ja sein, dass der vorherige Inhaber Vereinbarungen mit Dritten getroffen hat. All diese Verpflichtungen sollten vor dem Kauf überprüft werden. 

Was kann man in diesem Fall machen?

Im Prinzip haftet der Verkäufer, da der Käufer mit dem Kauf die Schutzrechte erwirbt, die er ja dann doch nicht hat. Der Verkäufer haftet also für den Schaden. Man kann dann den Kaufpreis der Firma um die Wertrechte mindern und dem Gläubiger die Schutzrechte abkaufen.

Wie funktioniert die Übertragung der Marke?

Je nachdem, ob es ein Asset Deal ist oder eine gesamte Übernahme, kommt es darauf an, ob ein Streit der beiden Parteien zu erwarten ist oder nicht. Hier reicht dann eine einfache Übertragungserklärung. Die Übertragungserklärung wird vom Anwalt erstellt und wird dann bei den Ämtern eingereicht. 

Wenn es sich allerdings   um einen normalen Kauf oder Verkauf handelt, wo sich die beiden Parteien z.B. nicht kennen. Hier wird dann ein Firmenkaufvertrag oder ein Kaufvertrag für die Schutzrechte erstellt. Zusätzlich werden hier verschiedene Klauseln eingetragen, um Problemfälle auszuschließen. Zum Beispiel zum Thema Aufrechtserhaltungsgebühren, es sind keine Konflikte bekannt oder Verträge mit Dritten müssen offengelegt werden.

Wie lange dauert das Prozedere in Deutschland, Europa oder in den USA?

  • Deutschland: 2-3 Wochen, dann kann man es im Register sehen. Aktuell kann es sich wegen Corona verzögern
  • EU EPO: 1-2 Tage, da elektronische Einreichung möglich
  • USA: 2-3 Wochen

Kosten: Kommt auf das Amt an. In Deutschland kostet es nichts. Zu empfehlen ist es, mit einem Anwalt zu machen, um Probleme zu vermeiden.

Welchen Einfluss hat das auf die Amazon Accounts?

Es kommt drauf an, ob es sich um einen Asset-Deal oder Share-Deal handelt. Wenn die Firma übertragen wird, ändert sich für Amazon nichts. 

Wenn nur die Marke übertragen wird, muss man das zunächst bei Amazon anmelden. Der Prozess ist nicht immer einfach, da Amazon extrem lange Reaktionszeiten im Rechtsbereich hat.

Generell ist beides für Amazon in Ordnung, nur die Wartezeiten können nervig sein.

Was sind typische Fehler und worauf sollte man vorab bzw. schon bei der Gründung seiner Firma achten?

Rolf hatte schonmal den Fall, dass die Schutzrechte bei einem älteren Inhaber waren. Wenn die Person verstirbt, ist es so, dass die Schutzrechte auf die Erben übertragen werden.  Wenn die dann zerstritten sind, dann ist es sehr schwierig mit einem Verkauf.

Die Schutzrechte sollten immer bei der Firma liegen und nicht bei einer natürlichen Person.

Zudem sollte man auch beachten, ob die Schutzrechte bei der Firma die man kauft oder bei einer Verwertungsfirma liegen.

Manchmal wird über eine Marke verkauft, aber die Marke ist gar nicht geschützt. Hier muss dann dafür gesorgt werden, dass die Marke geschützt wird. Wenn die Marke schon vergeben ist, muss man hier nach einem neuen Firmennamen suchen.

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